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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Sämtliche Vereinbarungen über Art und Umfang der Lieferung liegen unseren Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen.

2. Angebote

sind freibleibend unter Preisvorbehalt bis zur endgültigen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro.

3. Versand

Der Versand erfolgt, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werk. Die Kosten des Versandes sowie der Verpackung trägt der Käufer, sollten keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden.

4. Lieferzeit

Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, sei es wegen Verzuges, sei es wegen Mängel oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus anderen Gründen, sind ausgeschlossen. Unvorhergesehene Hindernisse – gleichgültig ob sie bei uns oder bei unseren Unterlieferanten entstehen – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe berechtigen uns, die gesamte Lieferzeit angemessen zu verlängern.

5. Mängelrügen

oder sonstige Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl lediglich zur Beseitigung des Mangels oder zum Ersatz der Ware bzw. Gutschrift des Rechnungsbetrages bei Rücknahme der Ware verpflichtet. Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – sind auf jeden Fall ausgeschlossen.

6. Zahlung

hat zu erfolgen: innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns Berechnung der üblichen Kosten und Zinsen vor.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und uns unser Eigentum. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dillenburg.

9. Rechtswirksamkeit

Teilweise Nichtigkeit dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen hebt die Rechtswirksamkeit des übrigen Teils nicht auf.

10. Lieferungen ins Ausland

Bei Lieferungen an ausländische Besteller gelten die Anwendungen des deutschen Rechts ebenfalls als ausdrücklich vereinbart.